Anpassung von ASVG, B‑KUVG und SVSG an aktuelle Verwaltungsstrukturen
abgestimmt am
25.02.2026
Zusammenfassung
Der Antrag 667/A XXVIII. GP passt drei Sozialversicherungsgesetze an: Er ersetzt veraltete Verweise auf unabhängige Verwaltungssenate durch Landesverwaltungsgerichte, streicht einen nicht mehr relevanten Paragraphen im B‑KUVG und korrigiert die Ministerbezeichnung im SVSG.
einfache MehrheitXXVIII25.02.2026
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Im ASVG wird die Formulierung von „unabhängigen Verwaltungssenaten“ zu „Landesverwaltungsgerichten“ geändert, um die Rechtslage seit 2014 abzubilden.
Der Paragraph § 1 Abs. 1 Z 16 im Beamten‑Krank‑ und Unfallversicherungsgesetz entfällt, weil die zugehörige Funktion seit 2019 nicht mehr existiert.
Im SVSG wird die Bezeichnung des Ministers von „Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ zu „Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ geändert.
Die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch lehnt eine Gesetzesänderung ab, die Verwaltungsräte in der Sozialversicherung von ihrer persönlichen Verantwortung entlasten soll. Sie kritisiert zudem den überhasteten Prozess ohne öffentliche Begutachtung.
Johannes Gasser reagiert auf persönliche Angriffe seiner Kollegin Belakowitsch. Er stellt klar, dass Experten die Verhandlungen führten, und weist den Vorwurf zurück, er könne zwischen Exekutive und Legislative nicht unterscheiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.