Erweiterung der Haftungsregelungen für Verwaltungskörpersmitglieder im Sozialversicherungsgesetz
abgestimmt am
25.02.2026
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das ASVG, sodass Geldstrafen von Mitgliedern von Verwaltungskörpers vom Versicherungsträger getragen werden und Verwaltungsübertretungen nur bei direktem Bezug zur beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden.
einfache MehrheitXXVIII25.02.2026
Abänderung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Geldstrafen, die ein Mitglied eines Verwaltungskörpers in Ausübung seines Amtes erhält, werden vom Versicherungsträger getragen.
Verwaltungsübertretungen fließen nur dann in die Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit ein, wenn sie Rückschlüsse auf das Fehlverhalten im eigenen Unternehmen zulassen.
Andere Bundesgesetze, die dieselben Sachverhalte regeln, treten hinter diese Regelung zurück.
Die Regelung soll die Rekrutierung qualifizierter ehrenamtlicher Mitglieder für die Sozialversicherungsträger sichern, indem sie unverhältnismäßige berufliche Folgen verhindert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.