Entschließungsantrag zum Stopp des Atomkraftwerks Paks II
abgestimmt am
25.02.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Regierung auf, die EU‑Kommission zu drängen, das EuGH‑Urteil zu Paks II umzusetzen und den Bau des ungarischen Atomkraftwerks zu stoppen, weil die genehmigten Beihilfen illegal und die Abhängigkeit von Russland gefährlich sind.
einfache MehrheitXXVIII25.02.2026
Entschließung
Europäische Union
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
Der EuGH hat im September 2025 entschieden, dass die von der EU‑Kommission genehmigten Beihilfen für Paks II gegen EU‑Recht verstoßen.
Die Beihilfen in Höhe von 12,5 Mrd. € wurden ohne das vorgeschriebene EU‑weite Ausschreibungsverfahren direkt an Rosatom vergeben.
Trotz des EuGH‑Urteils baut Ungarn weiter am Projekt; die Bauarbeiten sollen bis 2030 abgeschlossen sein.
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, die EU‑Kommission zu drängen, das Urteil umzusetzen und den Baubeginn zu stoppen.
Die FPÖ befürwortet die Durchsetzung des EuGH-Urteils gegen das AKW Paks II, da unkalkulierbare Risiken bei der Energiegewinnung abgelehnt werden müssen. Gleichzeitig kritisiert Schuh das fehlende Konzept der Regierung für eine sichere und saubere Energieversorgung angesichts steigender Nachfrage.
Die ÖVP kritisiert das Paks II-Projekt wegen Verstößen gegen EU-Wettbewerbsregeln und der Gefahr einer russischen Abhängigkeit. Sie fordert die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Nichtigkeit der staatlichen Beihilfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.