Der Entschließungsantrag fordert den Austritt Österreichs aus dem Energy Charter Treaty, weil das Abkommen Investorenrechte schützt, die gegen Klimaschutz‑ und Atomkraft‑Ausstiegs‑Entscheidungen eingesetzt werden können.
einfache MehrheitXXVIII25.02.2026
Entschließung
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
Der Antrag fordert den sofortigen Rücktritt Österreichs aus dem Energy Charter Treaty, weil das Abkommen Investorenrechte schützt, die gegen Klimaschutz‑ und Atomkraft‑Ausstiegs‑Entscheidungen eingesetzt werden können.
Die EU‑Mitgliedstaaten haben bereits im Juni 2024 ihre Mehrheit im ECT verloren, sodass das Abkommen nicht mehr den Willen der EU widerspiegelt.
Ein Rücktritt nach Art. 47 ECT erfordert eine schriftliche Mitteilung, die nach zwölf Monaten wirksam wird.
Der nationale Rücktritt muss vom Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG genehmigt werden, weil das ECT als Staatsvertrag verfassungsrechtlich relevant ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.