Rücknahme der Ersatzzulage für freigestellte Personalvertreter:innen
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung bzw. Deckelung der seit 2023 rückwirkend gewährten Ersatzzulage für freigestellte Personalvertreter:innen im öffentlichen Dienst, weil sie unverhältnismäßig hoch und intransparent ist und zu erheblichen Mehrkosten führt.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Entschließung
Personalvertretung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2023
Die Ersatzzulage wurde durch die Dienstrechts‑Novelle 2025 eingeführt und gilt rückwirkend seit Januar 2023.
Die Zulage kann bis zu 3.000 € pro Monat betragen, wodurch einzelne Vertreter:innen ein Bruttogehalt von rund 9.000 € monatlich erhalten.
Durch die Zulage entstehen im Jahr 2026 Mehrkosten von über 310 Millionen Euro für den Bundeshaushalt.
Kritiker sehen das System als intransparent und unfair, weil gleichzeitig Gehaltskürzungen für Lehrer:innen, Pfleger:innen und Polizist:innen beschlossen wurden.
Sigrid Maurer kritisiert, dass hohe Zulagen für Personalvertreter auf Kosten der Gehaltseinbußen von Polizisten, Lehrern und Pflegekräften beschlossen wurden. Sie fordert eine Deckelung dieser Beträge und eine Untersuchung der Rechtmäßigkeit.
Die FPÖ kritisiert die aktuelle Dienstrechts-Novelle als massive Verschlechterung der Gehaltsbedingungen. Sie fordert durch einen Antrag eine inflationsgerechte Anpassung für alle Bediensteten und eine Begrenzung der Zulagen für Personalvertreter.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.