Datenübermittlung für Heilmittel‑Rezepte an den Dachverband
abgestimmt am
22.05.2025
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt mehrere Sozialversicherungsgesetze um verpflichtende tägliche und monatliche Datenmeldungen von Apotheken an den Dachverband. Ziel ist die Kontrolle von Ausgaben‑Obergrenzen und die Bereitstellung von Daten für die Versorgungsforschung.
einfache MehrheitXXVIII22.05.2025
Abänderung
Steuerwesen
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Tägliche Übermittlung von Rezept‑ und Abrechnungsdaten (eRezept‑ID, Preis, Datum, Träger, Sozialversicherungsnummern) an den Dachverband zur Kontrolle der Obergrenzen für Heilmittelausgaben.
Monatliche Übermittlung zusätzlicher Felder (Vertragspartner‑Nummer, Pharmazentralnummer, Packungsanzahl) für die Versorgungsforschung.
Der Versicherungsträger übernimmt die gesamten Kosten der Heilmittel; ein Eigenanteil des Versicherten wird ausgeschlossen.
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt die gleiche Kostenübernahme wie in den anderen Sozialversicherungsgesetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.