Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – Steuer‑, Gebühren‑ und Sozialversicherungsanpassungen
abgestimmt am
22.05.2025
Zusammenfassung
Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 II passt Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge an, erhöht zahlreiche Verwaltungsgebühren und führt neue Impfvergütungen ein, um das Bundesbudget zu konsolidieren.
einfache MehrheitXXVIII22.05.2025
Gesetz
Steuerwesen
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Betrag für den Einkommensteuer‑Absetzbetrag wird von 669 € auf 710 € erhöht (gültig ab dem Veranlagungsjahr 2025).
Die Körperschaftsteuersätze werden von 24 % (2023) auf 23 % für 2024‑2025 gesenkt und ab 2026 auf 27,5 % erhöht.
Die Grunderwerbsteuer wird von 2,5 % auf 3,5 % erhöht (erste Anwendung ab 1. Januar 2026).
Die Grundgebühr für Dokumente wird von 13 € auf 19 € erhöht; zahlreiche weitere Tarifposten werden deutlich angehoben (z. B. § 11, § 14).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.