Gesundheitsabgabe auf Kapitaleinkommen statt KV‑Beitragserhöhung für Pensionist:innen
abgestimmt am
22.05.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will die geplante Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen durch eine neue 6 %ige Gesundheitsabgabe auf Kapitalerträge ersetzen, um jährlich rund 700 Mio. € zu erzielen und das System sozial gerechter zu finanzieren.
einfache MehrheitXXVIII22.05.2025
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Antrag schlägt vor, die geplante KV‑Beitragserhöhung für Pensionist:innen durch eine neue 6 %ige Gesundheitsabgabe auf kapitalertragssteuerpflichtige Vermögenseinkommen zu ersetzen.
Die Gesundheitsabgabe soll Zinsen, Dividenden, realisierte Wertsteigerungen, Derivate und Kryptowährungen betreffen und ein Aufkommenspotential von rund 700 Mio. € pro Jahr haben.
Im Gegensatz zur KV‑Beitragserhöhung führt die Gesundheitsabgabe nicht zu einem Lohnsteuerentfall und benötigt keine zusätzlichen Ausgleichs‑ bzw. Abfederungsmaßnahmen.
Durch die Belastung von Vermögenseinkommen wird die Finanzierung der Krankenversicherung sozial gerechter, weil diese Einkünfte stärker ungleich verteilt sind als Lohn‑ und Pensionsbezüge.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.