Zweckzuschuss für Hochwasserschäden September 2024
abgestimmt am
11.12.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund den Ländern nach der Hochwasserkatastrophe im September 2024 einen einmaligen Zweckzuschuss von bis zu 12 % der Wiederherstellungskosten gewährt, maximal 144 Mio. € für ganz Österreich.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2024
Abänderung
Umwelt
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bundesgesetzgeber legt fest, dass der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss von bis zu 12 % der Wiederherstellungskosten gewährt, maximal jedoch 24 % der bereits geleisteten Landesbeihilfen.
Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurung im September 2024 entstanden sind und das private Vermögen betreffen, gelten als förderfähig.
Anspruchsberechtigt sind nur Länder, in denen der durchschnittliche Schaden pro Einwohner über 100 € liegt.
Der Finanzminister kann durch Verordnung die genauen Bestimmungen zur Schadensfeststellung festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.