Das Gesetz gewährt den österreichischen Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss zur Unterstützung von privaten Schadenfällen nach der Hochwasserkatastrophe im September 2024, begrenzt auf 144 Mio. € und mit klaren Berechnungs‑ und Abrechnungsregeln.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2024
Gesetz
Umwelt
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund stellt den Ländern einen Zweckzuschuss zur Finanzierung von Beihilfen für private Schadensfälle nach der Hochwasserkatastrophe bereit.
Der Zuschuss beträgt 12 % des ermittelten Gesamtschadens, jedoch höchstens 24 % der bereits vom jeweiligen Land geleisteten Beihilfe; die Gesamtauszahlung ist auf 144 Mio. € begrenzt.
Schäden sind solche an privatem Vermögen, die durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurung infolge der Katastrophe im September 2024 entstanden sind; als Basis dienen die Wiederherstellungskosten.
Anspruchsberechtigt sind alle Länder, in denen der durchschnittliche Schaden pro Einwohner über 100 € liegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.