Änderung des ORF‑Beitrags‑Gesetzes – einkommensabhängige Beiträge & automatisierte Verfahren
abgestimmt am
24.09.2025
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das ORF‑Beitrags‑Gesetz: Unternehmen zahlen den Beitrag nach ihrer Lohnsumme, Haushalte erhalten gestaffelte Befreiungen bei niedrigem Einkommen, und viele Prozesse werden automatisiert.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Abänderung
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Unternehmen, die im Vorjahr Kommunalsteuer gezahlt haben, müssen den ORF‑Beitrag nach einer Staffelung zahlen, die auf der Summe der Arbeitslöhne basiert.
Haushalte mit Nettoeinkommen über der Befreiungsgrenze können ihre tatsächlichen Wohnkosten (Miete + Betriebskosten) bis zu 140 € monatlich als abzugsfähige Ausgaben ansetzen.
Bei noch höherem Nettoeinkommen wird ein Pauschalbetrag von 500 € monatlich als abzugsfähige Wohnkosten berücksichtigt.
Die Beitragspflicht für Unternehmen beginnt am 1. Jänner des Jahres nach der ersten Kommunalsteuerzahlung und endet ein Jahr später; bei Aufgabe der letzten Betriebsstätte kann sie vorzeitig beendet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.