Novelle zum ORF‑Beitrags‑Gesetz 2024 – neue Staffelung, Befreiungsregelungen und digitale Verwaltung
abgestimmt am
24.09.2025
Zusammenfassung
Der Beschluss ändert das ORF‑Beitrags‑Gesetz 2024: Die Altersdefinition wird präzisiert, Unternehmen erhalten eine gestaffelte Beitragspflicht, und Befreiungen werden an Nettoeinkommen sowie tatsächliche Wohnkosten gekoppelt. Zudem werden Pauschalbeträge eingeführt und ein automatisiertes Verfahren für Bescheide etabliert.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Die Formulierung "volljährige Person" wird durch "Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat" ersetzt, um die Altersdefinition klarer zu machen.
Unternehmen, die im Vorjahr Kommunalsteuer gezahlt haben, müssen den ORF‑Beitrag monatlich nach einer einkommensabhängigen Staffelung zahlen.
Wer über der Befreiungsgrenze liegt, kann seine tatsächlichen Mietkosten (inkl. Betriebskosten) bis zu 140 € monatlich als abzugsfähige Ausgaben geltend machen; fehlt ein Mietverhältnis, wird pauschal 140 € angesetzt.
Bei Überschreitung des Nettoeinkommens wird ein Pauschalbetrag von 500 € monatlich als abzugsfähiger Wohnaufwand berücksichtigt.
Michael Schilchegger (FPÖ) bezeichnet die Reformvorschläge zur ORF-Zwangsabgabe als 'Mogelpackung' und 'Symbolpolitik'. Er kritisiert insbesondere die Ungleichbehandlung bei Wohnkosten und die unzureichende Entlastung für Unternehmen. Sein Ziel ist die komplette Abschaffung der Abgabe und eine Finanzierung über das Bundesbudget.
Die SPÖ schlägt vor, den ORF unabhängiger von politischem Einfluss zu machen und die Beitragszahlungen sozial abzufedern. Ziel ist eine verantwortungsvolle Medienpolitik, die auch Menschen mit hohen Wohnkosten entlastet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.