Finanzieller Ausgleich für energieintensive Unternehmen wegen CO₂‑Kosten (SAG 2025)
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Stromkosten‑Ausgleichsgesetz 2025, um energieintensiven Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 75 % ihrer indirekten CO₂‑Kosten zu gewähren, begrenzt auf 75 Mio. € pro Jahr.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Abänderung
Preis
Wirtschaft
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Das Gesetz soll die finanzielle Belastung von energieintensiven Unternehmen durch höhere Strompreise wegen CO₂‑Kosten mildern.
Förderfähig sind Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch über 1 GWh, die in den im Anhang I gelisteten Sektoren tätig sind.
Die Förderung deckt 75 % der nachgewiesenen indirekten CO₂‑Kosten und ist auf maximal 75 Mio. € pro Jahr begrenzt.
Anträge müssen bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) eingereicht werden – für 2025 innerhalb von sechs Monaten nach EC‑Zusage, für 2026 zwischen 01.01.2027 und 30.06.2027.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.