Stromkosten‑Ausgleichsgesetz 2025 – Finanzielle Entlastung energieintensiver Unternehmen
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Das SAG 2025 gewährt Unternehmen in energieintensiven Sektoren einen Zuschuss von 75 % ihrer indirekten CO₂‑Kosten für 2025 und 2026, wenn ihr Jahresstromverbrauch über 1 GWh liegt. Die Förderung ist an ein Energieaudit, die Umsetzung von Effizienz‑ und Dekarbonisierungsmaßnahmen sowie an Höchstgrenzen für die Gesamtausgaben gebunden.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Gesetz
Preis
Wirtschaft
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ziel des Gesetzes ist, die finanzielle Belastung von Unternehmen zu verringern, die 2025 – 2026 stark steigende Strompreise wegen der Einbeziehung von Emissionszertifikaten tragen.
Förderungsberechtigt sind Unternehmen, die in den im Anhang 1 genannten (Teil‑)Sektoren tätig sind und deren Jahresstromverbrauch pro Anlage über 1 GWh liegt.
Die Förderung deckt 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO₂‑Kosten ab und wird nach den Formeln in Anhang 2 berechnet.
Voraussetzungen sind ein gültiges Energieaudit bis 30.11.2026, Umsetzung von Maßnahmen innerhalb von 60 Monaten und ein Investitionsanteil von mindestens 80 % der Fördersumme (davon mindestens 50 % für Energieeffizienzmaßnahmen).
Die FPÖ kritisiert die teure Energiepolitik und die steigenden Kosten durch CO2-Abgaben und Netzausbau. Sie fordert das Ende der Biogas-Förderung und eine Abwrackprämie für bestehende Anlagen.
Die ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf beantragt eine Verlängerung der Biogas-Förderungen zur Sicherung der Energieversorgung und unterstützt ein Gesetz mit 150 Millionen Euro zur Entlastung der Industrie.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.