Rückgängigmachung von Verschlechterungen im Erwachsenenschutz‑Gesetz (2025)
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag will Teile des 2025 verabschiedeten Budgetbegleitgesetzes rückgängig machen, um die ursprünglichen Verbesserungen im Erwachsenenschutzrecht wiederherzustellen und gleichzeitig einige Verschlechterungen beizubehalten.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Abänderung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Der Antrag fügt dem ABGB einen neuen Satz hinzu, der die Gültigkeit bestimmter Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2025 befristet und deren Wiedereintritt am 1. Jänner 2026 regelt.
Im Außerstreitgesetz wird ein neuer Absatz eingefügt, der die Möglichkeit vorsieht, dass das Erwachsenenschutz‑Verein bei Bedarf zur Abklärung beauftragt werden kann.
Eine Übergangsbestimmung legt fest, dass die neuen Regelungen mit dem Tag ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und gleichzeitig die bisherigen Bestimmungen zum 31. Dezember 2025 enden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.