Änderung: Tagesbetreuung aus ELGA‑Definition ausschließen & Terminologie vereinheitlichen
abgestimmt am
16.10.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Gesundheitstelematikgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz. Er schließt teilstationäre Tagesbetreuungs‑Einrichtungen aus der Definition von ELGA‑Gesundheitsdiensteanbietern aus und ersetzt das Wort „Datenerfassung“ durch „Datenverarbeitung“.
einfache MehrheitXXVIII16.10.2025
Abänderung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Ziffer 7a wird nach dem Wort „Behinderungen“ die Wortfolge „und Einrichtungen der teilstationären Tagesbetreuung“ eingefügt.
In $12b Abs. 3 wird das Wort „Datenerfassung“ durch das Wort „Datenverarbeitung“ ersetzt.
In Ziffer 22 wird nach „sowie der Schlussteil“ die Wortfolge „und Abs. 3“ und nach „7. Abschnitts,“ die Zeichenfolge „$28 Abs. 3,“ eingefügt.
Nach Ziffer 22 wird neue Ziffer 22a eingefügt, in der das Wort „Datenerfassung“ durch „Datenverarbeitung“ ersetzt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.