Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes und des ASVG – Klarstellung von Pflegeeinrichtungen & Einführung grenzüberschreitender eHealth‑Regelungen
abgestimmt am
16.10.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Gesundheitstelematikgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu stärken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung von Pflegepflichten auszunehmen. Er führt neue Definitionen, eine Nationale Kontaktstelle und einheitliche Regelungen für EU‑Rezepte ein.
einfache MehrheitXXVIII16.10.2025
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden ausdrücklich von der Definition einer Pflegeeinrichtung ausgenommen, sodass sie nicht zur Speicherung von Pflegesituationsberichten in ELGA verpflichtet sind.
Ein neuer Abschnitt (Abs. 19) wird eingefügt, um das Inkrafttreten der Änderungen zu regeln.
Die Frist für die Umsetzung des Zugangsportals wird von 31. Dezember 2025 auf spätestens 31. Dezember 2026 verlängert.
Ein neuer Paragraph 813 wird eingefügt, der das Inkrafttreten einzelner Bestimmungen nach Veröffentlichung regelt.
Gerhard Kaniak (FPÖ) kritisiert die aktuelle Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes als mangelhaft und widersprüchlich. Er wirft der Regierung vor, aus Angst um EU-Fördergelder den Datenschutz zu vernachlässigen und die Kritik von Fachbehörden zu ignorieren. Stattdessen fordert er eine grundlegende Neukodifizierung des Gesetzes.
Silvan kritisiert die widersprüchlichen Positionen der FPÖ zu Förderungen und deren mangelnde Unterstützung für das Pflegepersonal. Er spricht sich jedoch entschieden für das Gesundheitstelematikgesetz aus, um die digitale Versorgung in Europa zu verbessern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.