Umsetzung der EU‑Cybersicherheitsrichtlinie NIS‑2 in Österreich
abgestimmt am
16.10.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Regierung auf, die EU‑NIS‑2‑Richtlinie zur Cybersicherheit unverzüglich umzusetzen, da Österreich die Frist verpasst hat und ein Vertragsverletzungsverfahren läuft.
einfache MehrheitXXVIII16.10.2025
Entschließung
Informatik
Europäische Union
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die EU‑NIS‑2‑Richtlinie definiert einheitliche Mindeststandards für die Cybersicherheit in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit und öffentlicher Verwaltung.
Österreich hat die gesetzte Umsetzungsfrist am 17. Oktober 2024 verpasst und befindet sich seit November 2024 im Vertragsverletzungsverfahren der EU.
Die Zahl der Cyberangriffe auf österreichische Organisationen steigt kontinuierlich; im 2. Quartal 2025 wurden durchschnittlich 1.717 Angriffe pro Woche registriert, wobei rund 28 % staatlich unterstützte Akteure betreffen.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die NIS‑2‑Richtlinie unverzüglich umzusetzen, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen und weitere Vertragsverletzungsmaßnahmen zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.