Erhöhung der Kleinunternehmer‑Umsatzgrenze und Klarstellung zu elektronischen Belegen
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Der Antrag erhöht die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von 30 000 € auf 45 000 € und definiert, dass elektronische Belege gültig sind, wenn Kunden sie vor Ort mit einem Gerät auslesen können. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2026 bzw. 1. Oktober 2026.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird von 30 000 € auf 45 000 € erhöht.
Elektronische Belege gelten als gültig, wenn der Unternehmer dem Kunden die Möglichkeit gibt, sie vor Ort mit einem Endgerät auszulesen; ein Papierbeleg muss auf Verlangen bereitgestellt werden.
Die neuen Absätze 86‑90 werden in § 323 eingefügt, um die Änderungen zu verankern.
In Artikel 13 der Bundesabgabenordnung werden die neuen Punkte Z 19a (Umsatzgrenze) und Z 19b (elektronische Belege) eingefügt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.