Einführung eines Versorgungsinfrastrukturbeitrags und Terminologie‑Anpassungen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz
abgestimmt am
11.12.2025Zusammenfassung
Der Antrag führt ab 2027 einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag für Stromerzeuger ein, ändert Fachbegriffe und legt neue Pauschalbeträge für Haushalte mit stromintensiven medizinischen Geräten fest.einfache Mehrheit XXVIII 11.12.2025
Abänderung
Preis
Energie
Verfassung
Sozialpolitik
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Ein neuer Versorgungsinfrastrukturbeitrag wird ab dem 1. Jänner 2027 eingeführt; Einspeiser bis 20 kW sind davon befreit.
- Die Berechnungsgrundlage für den Beitrag wird auf mehrere Punkte des § 5 ausgeweitet.
- Ein Pauschalbetrag kann für Haushalte mit stromintensiven medizinischen Geräten per Verordnung festgelegt werden, ohne dass dafür ein separater Gesetzestext nötig ist.
- Die bisherige 50‑Prozent‑Grenze für Marktprämien bei Bürgerenergiegemeinschaften wird gestrichen.
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.