Abänderungsantrag: Dauerhafte Senkung der Elektrizitätsabgabe auf 0,05 ct/kWh ab 31.12.2025
abgestimmt am
16.12.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag senkt die Elektrizitätsabgabe für Unternehmen ab dem 31. Dezember 2025 dauerhaft auf das EU‑Mindestmaß von 0,05 Cent pro kWh und legt neue Sätze für Privatpersonen fest.
einfache MehrheitXXVIII16.12.2025
Abänderung
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Ab dem 31. Dezember 2025 wird die Elektrizitätsabgabe für natürliche Personen, die die Voraussetzungen des Stromkostenzuschussgesetzes erfüllen, auf 0,001 Euro pro kWh festgelegt.
Für sonstige Lieferungen von elektrischer Energie gilt ab dem 31. Dezember 2025 ein Steuersatz von 0,0005 Euro pro kWh.
Ab dem 31. Dezember 2025 wird die Elektrizitätsabgabe für Unternehmen dauerhaft auf 0,0005 Euro pro kWh (0,05 Cent/kWh) gesenkt – das EU‑Mindestmaß.
Nach dem 31. Dezember 2025 entfällt der bisherige Vergütungsanspruch für bestimmte Stromlieferungen, während er für den Zeitraum vom 31. Dezember 2024 bis zum 1. Jänner 2026 weiterhin gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.