Der Nationalrat senkt für das Jahr 2026 die Elektrizitätsabgabe: 0,001 € pro kWh für Haushalte und 0,0082 € pro kWh für sonstige Lieferungen. Gleichzeitig wird der Vergütungsbetrag für Bahnstrom auf 0,0064 € pro kWh reduziert.
einfache MehrheitXXVIII16.12.2025
Gesetz
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Einführung einer befristeten Senkung der Elektrizitätsabgabe für das Jahr 2026.
Für private Endverbraucher wird ein reduzierter Satz von 0,001 € pro kWh festgelegt, sofern sie die Voraussetzungen des SKZG erfüllen.
Für sonstige Lieferungen von elektrischer Energie gilt ein Satz von 0,0082 € pro kWh.
Der Vergütungsbetrag für Bahnstrom wird im Zeitraum 2026 auf 0,0064 € pro kWh gesenkt.
Herbert Kickl bezeichnet die angekündigte Strompreisentlastung als völlig unzureichende 'Mogelpackung'. Er kritisiert insbesondere die geringe Entlastung von 4 Euro pro Monat sowie die Finanzierung durch Dividenden der Energiekonzerne.
Krainer hebt die Erfolge der Regierung bei der Mieten- und Strompreisbremse hervor. Er betont, dass Entlastungen durch Konzerngewinne statt Steuern finanziert werden, und wirft der FPÖ soziale Kürzungen in den Ländern vor.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.