Verlängerung der Elektrizitätsabgabensenkung bis 2029 und Angleichung der Unternehmenssteuersätze
abgestimmt am
16.12.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Elektrizitätsabgabegesetz: In § 7 Abs. 16 wird das Jahr 2027 durch 2029 ersetzt und der Steuersatz von 0,0082 auf 0,001 gesenkt; in § 7 Abs. 17 wird ebenfalls das Jahr 2027 durch 2029 ausgetauscht. Ziel ist, die befristete Abgabensenkung zu verlängern und die Steuerlast für Unternehmen und Haushalte zu harmonisieren.
einfache MehrheitXXVIII16.12.2025
Abänderung
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
In § 7 Abs. 16 wird das Jahr 2027 durch 2029 ersetzt und der Steuersatz von 0,0082 auf 0,001 gesenkt.
In § 7 Abs. 17 wird das Jahr 2027 durch 2029 ersetzt.
Durch die Verlängerung der Abgabensenkung von einem auf drei Jahre soll ein stärkerer Schutz vor inflationsbedingten Preissteigerungen für Verbraucher und Unternehmen erreicht werden.
Die Angleichung des reduzierten Steuersatzes zwischen Unternehmen und Haushalten erhöht die Gerechtigkeit und mindert die Benachteiligung kleiner und mittlerer Betriebe.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.