Gleichstellung von Mehr‑ und Überstunden & Streichung teurer Steuerbefreiung
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag führt eine steuerliche Gleichstellung von Mehr‑ und Überstundenzuschlägen bis zu zehn Stunden ein und streicht die geplante Ausweitung auf 15 Stunden, um Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und Kosten von rund 105 Mio. € zu vermeiden.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz 2a wird eingefügt, der Mehrarbeitsstunden bis zu zehn Stunden (max. 120 €) steuerlich wie Überstunden behandelt.
In § 68 Abs. 3 wird die Formulierung von „Abs. 1, und 2“ zu „Abs. 1, 2 und 2a“ geändert, um den neuen Absatz 2a einzubeziehen.
Die bisher geplante Ausweitung der Steuerbefreiung auf 15 Stunden und 170 € bis Ende 2026 wird gestrichen.
Die Streichung spart laut Budgetdienst rund 105 Mio. € im Jahr 2026, wobei die Entlastungen vor allem oberen Einkommensgruppen zugutekämen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.