Steuerfreie Zulagen und Überstundenzuschläge ab 2026
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 666/A XXVIII. GP ändert das Einkommensteuergesetz 1988: Er führt einen monatlichen steuerfreien Freibetrag von bis zu 400 € für diverse Zulagen ein und regelt, dass die ersten 15 Überstunden pro Monat bis zu 170 € steuerfrei bleiben. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026, wobei Arbeitgeber bis spätestens 31. Mai 2026 technische Anpassungen vornehmen müssen.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Korrektur eines Redaktionsfehlers: Das Wort „ist“ wird durch „sind“ ersetzt, um die grammatikalische Richtigkeit sicherzustellen.
Korrektur eines Redaktionsfehlers: Die Formulierung wird von „In den Fällen der lit. b, c, d und e“ zu „In den Fällen der Z 7 lit. b bis e“ geändert.
Einführung einer neuen steuerfreien Freibetragsregelung: Schmutz‑, Erschwernis‑, Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags‑, Feiertags‑ und Nachtarbeit sind bis zu 400 € pro Monat steuerfrei.
Für Lohnzahlungszeiträume vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Jänner 2027 dürfen die ersten 15 Überstunden pro Monat steuerfrei sein, maximal 170 € bzw. 50 % des Grundlohns; Arbeitgeber müssen die Regelung bis 31. Mai 2026 umsetzen.
Die FPÖ unterstützt Teile der Steueränderung, bekämpft aber die Reduktion der steuerfreien Überstunden. Petschnig sieht darin eine Schlechterstellung von Fachkräften und Arbeitnehmern.
Die Regierung plant Änderungen im Steuerrecht, um Arbeitnehmer bei Feiertags- und Überstundenarbeit finanziell zu entlasten. Zudem soll durch eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und Maßnahmen bei Mieten und Energie der Inflation entgegengewirkt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.