Steuerfreie Überstundenzuschläge bis 200 € ab 2024
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Der Antrag legt fest, dass für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden pro Monat bis zu 50 % des Grundlohns, höchstens jedoch 200 Euro, steuerfrei sind. Der Finanzminister soll die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Geschlecht, Branchen und Einkommensgruppen im Jahr 2025 prüfen.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.01.2024 dürfen die ersten 18 Überstunden pro Monat mit bis zu 50 % des Grundlohns, maximal jedoch 200 Euro, steuerfrei vergütet werden.
Der Bundesminister für Finanzen muss die Auswirkungen der Maßnahme auf Arbeitsmarkt, Geschlecht, Branchen und Einkommensgruppen im Jahr 2025 evaluieren.
Das Volumen der steuerlichen Entlastung ist im Kalenderjahr 2025 in die Inflationsausgleichs‑Bestimmung nach § 33a Abs. 5 einzubeziehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.