Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz
abgestimmt am
25.02.2026
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz um neue Befugnisse für den Bundesminister, strategische Vorratshaltung und private Lagerpflichten zur Stärkung der Ernährungssouveränität, und verschiebt ein Datum von Januar auf April 2026.
einfache MehrheitXXVIII25.02.2026
Abänderung
Verfassung
Zivilschutz
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Termin für die Umsetzung wird von 1. Jänner 2026 auf 1. April 2026 verschoben.
Der Minister erhält die Befugnis, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, wie strategische öffentliche Vorratshaltung oder die Verpflichtung privater Marktteilnehmer zur Lagerhaltung.
Details zu Lagergütern, Entschädigungen und Kontrollen sollen per Verordnung geregelt werden; Entschädigungen nur für Waren über den bisherigen Regellagerbestand hinaus.
Der Minister kann bestimmte Adressaten auffordern, Meldungen über ihren Lagerbestand zu machen oder sie per Verordnung dazu verpflichten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.