Erweiterung von Lenkungs‑ und Vorsorgemaßnahmen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz
abgestimmt am
25.02.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, um bei nicht‑saisonalen Versorgungsstörungen schnell Lenkungsmaßnahmen zu ermöglichen, führt ein Entschädigungsregime ein und erweitert die Vorsorge durch strategische Vorratshaltung sowie erweiterte Datenbefugnisse.
2/3 MehrheitXXVIII25.02.2026
Gesetz
Verfassung
Zivilschutz
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der neue Verfassungsartikel I legt fest, dass das LMBG ein Bundesgesetz ist, das vom 1. Jänner 2026 bis zum 31. Dezember 2035 gilt.
Der Bundesminister kann bei einer unmittelbar drohenden, nicht‑saisonalen Versorgungsstörung unverzüglich Verordnungen erlassen, um Lenkungsmaßnahmen anzuordnen.
Lenkungsmaßnahmen dürfen höchstens sechs Monate dauern; bei anhaltender Störung kann die Frist um weitere sechs Monate verlängert werden, solange das Ausmaß verhältnismäßig bleibt und Eigentum sowie Erwerbstätigkeit nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
Betroffene Unternehmen können innerhalb von zwölf Wochen nach Antrag eine Geldentschädigung für Vermögensnachteile erhalten; die Berechnung orientiert sich an den durchschnittlichen Preisen der letzten zwölf Monate, wobei die vier Wochen vor Inkrafttreten der Maßnahme nicht berücksichtigt werden.
Die FPÖ stimmt dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zu, sieht aber Gefahr in einer weiteren Machtausweitung der AMA. Sie fordert mehr Demokratie im AMA-Verwaltungsrat und eine bessere Förderung der heimischen Landwirtschaft zur Sicherung der Versorgung.
Der Redner betont die Notwendigkeit einer stabilen Lebensmittelversorgung durch höhere Selbstversorgung und faire Preise. Er unterstützt Maßnahmen zur strategischen Vorratshaltung, um Österreich gegen künftige Krisen abzusichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.