Erweiterung der Transparenz‑ und Datenschutzpflichten im Politische‑Werbung‑Gesetz
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag verlangt von der KommAustria ein leicht zugängliches FAQ‑Portal zu politischer Werbung und schränkt die Datenverarbeitung auf das notwendige Minimum ein, um Transparenz zu erhöhen und den Datenschutz zu stärken.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Abänderung
Presse
Hörfunk
Internet
Fernsehen
Informatik
Verfassung
Politische Partei
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die KommAustria muss ein dauerhaftes, benutzerfreundliches Informationsangebot (FAQ‑Portal) zu politischen Werbedienstleistungen bereitstellen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn sie für die Ermittlung von Strafen, für die Berichterstattung nach Art. 25 Abs. 8 oder für behördliche bzw. grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwingend erforderlich ist.
Bei politischen Parteien muss der Sponsor (nach PartG 2012) angegeben werden, nicht jedoch die gesamte Parteistruktur.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.