Politische‑Werbung‑Gesetz (PolWG) – Umsetzung der EU‑Transparenzverordnung
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Das PolWG überträgt die EU‑Verordnung 2024/900 in nationales Recht, legt Transparenz‑ und Sorgfaltspflichten für politische Werbung fest und bestellt die KommAustria als zentrale Aufsichtsbehörde.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Presse
Hörfunk
Internet
Fernsehen
Informatik
Verfassung
Politische Partei
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
KommAustria wird als zentrale Behörde eingesetzt, die die Einhaltung der EU‑Verordnung überwacht, Daten verarbeitet und Sanktionen verhängt.
Sponsoren müssen eine wahrheitsgemäße Erklärung zu ihrer politischen Werbung abgeben; falsche Angaben führen zu Geldbußen bis zu 50 000 Euro.
Anbieter politischer Werbedienstleistungen müssen detaillierte Aufzeichnungen über alle Anzeigen, deren Finanzierung und technische Parameter führen und sieben Jahre aufbewahren.
Herausgeber müssen jede politische Anzeige eindeutig kennzeichnen und eine begleitende Transparenzbekanntmachung bereitstellen, die alle geforderten Informationen enthält.
Die FPÖ kritisiert das neue Gesetzespaket zur politischen Werbung als bürokratisches Übel. Sie bemängelt hohe Strafen, unklare Regeln und zu viele zuständige Behörden, während gleichzeitig die Kosten beim ORF kritisiert werden.
Die ÖVP setzt sich für neue EU-Vorgaben ein, die politische Werbung transparenter machen sollen. Ziel ist es, Manipulation durch digitale Plattformen zu verhindern und die Unabhängigkeit des Journalismus zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.