Fristverlängerung für Bekanntgabe von Werbedaten im ORF‑ und Medien‑Transparenzgesetz
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das ORF‑Gesetz und das Medienkooperations‑ und‑förderungs‑Transparenzgesetz, indem feste Fristen durch flexiblere Termine ersetzt werden. Ziel ist, den Mediendiensten mehr Zeit zu geben, die von KommAustria veröffentlichten Werbeausgabendaten zu prüfen.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Abänderung
Handel
Presse
Hörfunk
Fernsehen
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Im ORF‑Gesetz wird die feste Frist vom 1. Mai 2026 durch den Tag nach der Kundmachung ersetzt, sodass die Bekanntgabe flexibler erfolgt.
Im Medienkooperations‑ und‑förderungs‑Transparenzgesetz wird das Datum von 31. Mai auf den 30. Juni verschoben.
Die Änderungen sollen Mediendiensteanbietern mehr Zeit geben, die von KommAustria bis zum 15. April veröffentlichten Werbeausgabendaten zu prüfen und zu nutzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.