EMFG‑Begleitgesetz 2026 – umfassende Reform des Medien‑ und Wettbewerbsrechts
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Das EMFG‑Begleitgesetz 2026 bündelt umfangreiche Änderungen im Medien‑ und Wettbewerbsrecht: Es ersetzt den Begriff „Bundeskanzler“ durch das neue Ministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, führt neue Transparenz‑ und Berichtspflichten ein, schafft frühzeitige Abberufungs‑ und Ausschreibungsvorschriften für den ORF und stellt zusätzliche Haushaltsmittel für die KommAustria sowie die RTR‑GmbH bereit.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Handel
Presse
Hörfunk
Fernsehen
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In allen genannten Gesetzen wird das Wort „Bundeskanzler“ durch die Bezeichnung „Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport“ ersetzt.
Ein neuer § 26a erlaubt die vorzeitige Abberufung von ORF‑Leitungspositionen, wenn die betreffende Person die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Alle ORF‑Stellen, die nicht nur untergeordnete Dienstleistungen sind, müssen öffentlich auf der elektronischen Plattform ausgeschrieben werden; die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen.
Mediendiensteanbieter müssen über Eigentümer, erhaltene staatliche Werbemittel und Einnahmen aus Drittstaaten informieren; die Angaben werden in einer öffentlichen Datenbank der KommAustria bereitgestellt.
Die FPÖ kritisiert das neue Gesetzespaket zur politischen Werbung als bürokratisches Übel. Sie bemängelt hohe Strafen, unklare Regeln und zu viele zuständige Behörden, während gleichzeitig die Kosten beim ORF kritisiert werden.
Die ÖVP setzt sich für neue EU-Vorgaben ein, die politische Werbung transparenter machen sollen. Ziel ist es, Manipulation durch digitale Plattformen zu verhindern und die Unabhängigkeit des Journalismus zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.