Der Entschließungsantrag verlangt, dass der ORF neben Grundgehältern auch alle Zusatzvergütungen wie Prämien und Betriebspensionen ab 50 000 Euro im Transparenzbericht offenlegt.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Entschließung
Hörfunk
Einkommen
Fernsehen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass ab einer Rückstellungshöhe von 50 000 Euro sämtliche Zusatzleistungen im Transparenzbericht ausgewiesen werden müssen.
Der aktuelle Transparenzbericht von 2023 enthält nur Grundgehälter und lässt Prämien, Sonderzahlungen sowie Zusatz‑ und Betriebspensionen aus.
Beispiel Pius Strobl: Das im Bericht angegebene Einkommen von rund 452 000 Euro deckt die tatsächliche Vergütung nicht; zusätzlich wurden Rückstellungen von 2,4 Millionen Euro für Pensionsansprüche gebildet.
Die Offenlegung aller Vergütungsbestandteile soll das Vertrauen der Bevölkerung stärken und die Nutzung von Zwangsabgaben nachvollziehbarer machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.