Erweiterung und Klarstellung des Bundesministeriengesetzes
abgestimmt am
07.03.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag korrigiert Textfehler und erweitert das Bundesministeriengesetz um neue Zuständigkeitsbereiche wie Datenökonomie, Künstliche Intelligenz, Klimaschutz und Architektur‑ und Baukultur.
einfache MehrheitXXVIII07.03.2025
Abänderung
Exekutive
Schwerpunkte
In Z 42 wird die Formulierung von „$ 7 Abs. 4, 6 und 8“ zu „$ 7 Abs. 4 und 6“ geändert.
In Z 42 wird vor „außer Kraft“ die Formulierung „in der Fassung vor der Bundesministeriengesetz‑Novelle 2025“ eingefügt.
Ein vierter Untertatbestand wird eingefügt, der die Grundsätze der EU‑Mitgliedschaft und Koordination mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten regelt.
Der Wortlaut wird von „für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ zu „für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ erweitert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.