Einführung einer Preis‑Marge für Diesel und Euro‑Super bei außergewöhnlichen Preissprüngen
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Preisgesetz um eine Regelung, die bei stark steigenden Diesel‑ und Euro‑Super‑Preisen eine staatlich festgelegte Marge erlaubt und von der E‑Control überwacht wird. Die Maßnahme gilt maximal einen Monat und endet am 30. Dezember 2026.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Abänderung
Preis
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Der Antrag führt eine neue Regelung (§ 5aa) ein, die bei stark steigenden Diesel‑ bzw. Euro‑Super‑Preisen (mehr als 30 % im Vergleich zu zwei Monate vorher) eine staatlich festgelegte Preis‑Marge erlaubt.
Die Marge darf maximal einen Monat gelten, muss die Versorgungssicherheit und den Wirtschaftsstandort nicht gefährden und wird jährlich von der E‑Control kontrolliert.
E‑Control kann bei den betroffenen Unternehmen Auskünfte verlangen und nutzt dafür Daten aus dem Preistransparenzgesetz.
Eine Gefährdung der Versorgungssicherheit wird angenommen, wenn in mindestens zwei Bezirken jeweils mehr als zwei Tankstellen kurzfristig (max. 24 h) nicht ausreichend Treibstoff haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.