Kurzfristige Margenbegrenzung bei Kraftstoffpreisen
namentlich
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ermöglicht es der Bundesregierung, bei starken Diesel‑ und Euro‑Super‑Preissteigerungen von mehr als 30 % kurzfristig Margen zu begrenzen, um die Versorgungssicherheit zu wahren.
2/3 MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Preis
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Die Bundesregierung kann in Krisen, wenn Diesel‑ oder Euro‑Super‑Preise um mehr als 30 % steigen, per Verordnung eine maximale Marge für diese Kraftstoffe festlegen.
Die festgelegte Marge darf die Versorgungssicherheit und den Wirtschaftsstandort nicht gefährden; sie gilt höchstens einen Monat und wird regelmäßig evaluiert.
Die Kontrolle der Margen erfolgt durch die Regulierungsbehörde E‑Control, die Auskünfte von betroffenen Unternehmen verlangen kann.
Artikel I des Preisgesetzes wird geändert, um die Kompetenz der Bundesregierung für diese Eingriffe ausdrücklich zu verankern.
Die FPÖ lehnt geplante Preisdeckel ab, da diese zu Versorgungsengpässen führen könnten. Statt staatlicher Eingriffe schlägt Kolm vor, die Mineralöl- und CO2-Steuern zu senken, um die Kaufkraft zu stärken und den Wirtschaftsstandort zu sichern.
Aufgrund der wirtschaftlichen Instabilität durch Unruhen im Iran schlägt die ÖVP eine Spritpreisbremse vor. Durch eine Senkung der Mineralölsteuer sowie eine Margenbeschränkung bei den Raffinerien sollen die Preise an den Zapfsäulen um etwa 10 Cent pro Liter entlastet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.