Erkennbares Ausschalten von Kameras bei gesperrten Verkehrsflächen
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag verlangt, dass bei Versammlungen, Sportveranstaltungen und ähnlichen Großereignissen, wo die öffentlichen Verkehrsflächen gesperrt sind, bildverarbeitende Geräte sichtbar ausgeschaltet werden, um Grundrechte zu schützen.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Abänderung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Bei Großereignissen, bei denen die betroffenen Verkehrsflächen gesperrt sind, müssen alle bildverarbeitenden technischen Einrichtungen in den betroffenen Bereichen erkennbar ausgeschaltet werden.
Die Maßnahme dient dem Schutz der Versammlungs‑ und Meinungsfreiheit sowie des Rechts auf Privat‑ und Familienleben.
Der Antrag stützt sich auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs, insbesondere die Entscheidung zu Rs G 72‑74/2019, um die Verfassungskonformität sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.