Einführung von E‑Klein‑Rollern und automatisierter Verkehrsüberwachung
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz definiert neue Fahrzeugklassen für elektrische Klein‑ und Mini‑Roller, legt Helm‑ und Ausrüstungsanforderungen fest und ermöglicht die automatisierte Überwachung des Straßenverkehrs mittels Bild‑ und Kennzeichenerfassung.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für elektrisch betriebene Klein‑ und Mini‑Roller (max. 600 W, max. 25 km/h) als Teil der Fahrräder.
Helmpflicht für alle Nutzer von elektrischen Klein‑ und Mini‑Rollern: Personen unter 16 Jahren müssen einen Sturzhelm tragen; Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht fahren.
Ausrüstungsanforderungen für elektrische Klein‑ und Mini‑Roller: wirksame Bremsen, akustische Warnzeichen, Front‑ und Rückstrahler, seitliche Reflektoren, Fahrtrichtungsanzeiger und Beleuchtung bei Dunkelheit.
Einführung der automationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die Bild‑ und Kennzeichenerfassung zur Feststellung von Verstößen gegen bestimmte Verkehrsverbote erlaubt, mit klaren Vorgaben zu Speicherfristen (max. 1 Jahr) und Anonymisierung von Personen.
Die FPÖ warnt vor einer massiven Ausweitung der Verkehrsüberwachung durch Kameras ab 2026. Sie sieht darin eine Gefahr für die Freiheit und fordert den Stopp aller Planungen gegen City-Maut und Kennzeichen-Scans.
Wolfgang Moitzi (SPÖ) spricht sich für neue Verkehrsregeln aus, um Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und neuen Mobilitätsformen wie E-Scootern zu lösen. Er betont dabei besonders den Schutz von Kindern durch eine Helmpflicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.