Beibehaltung des Umsatz‑Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen
abgestimmt am
07.03.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag will den geplanten Wegfall des Umsatz‑Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen verhindern und fordert, dass die bisherige Befreiung bis mindestens 2025 erhalten bleibt, um Investitionen, Arbeitsplätze und Klimaziele zu schützen.
einfache MehrheitXXVIII07.03.2025
Abänderung
Energie
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Der Antrag entfernt die geplante Abschaffung des Umsatz‑Nullsteuersatzes für PV‑Anlagen, indem Ziffer 2 in Artikel 3 gestrichen wird.
Durch den Nullsteuersatz können private Haushalte und kleine Betriebe PV‑Anlagen bis 35 kWp ohne zusätzliche Umsatzsteuer installieren.
Die Abschaffung des Nullsteuersatzes ab 1. April 2025 würde die Investitionskosten für PV‑Anlagen erhöhen und könnte zu Verzögerungen oder Absagen von Projekten führen.
Ein Rückgang der PV‑Investitionen hätte negative Folgen für die heimische Handwerksbranche und könnte Arbeitsplätze gefährden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.