Korrektur‑ und Anpassungspaket für 14 Bundesgesetze (BSMG 2025)
abgestimmt am
07.03.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fasst zahlreiche kleine Änderungen an vierzehn Bundesgesetzen zusammen, darunter Rechtschreibkorrekturen, Anpassungen von Steuersätzen und die Einführung neuer Abkürzungen, um Redaktionsfehler zu beseitigen und die Terminologie zu vereinheitlichen.
einfache MehrheitXXVIII07.03.2025
Gesetz
Energie
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Geld- und Kreditwesen
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Im Einkommensteuergesetz wird der Verweis in § 4 Abs. 4 Z 4 von § 108c Abs. 8 auf § 108c Abs. 9 geändert, um ein Redaktionsfehler zu korrigieren.
Im Körperschaftsteuergesetz wird das Wort „daß“ in § 6a Abs. 5 durch „dass“ ersetzt, um die Rechtschreibung zu modernisieren.
Im Umsatzsteuergesetz wird in § 24b Abs. 1 und 3 das Wort „daß“ durch „dass“ ersetzt, um die Formulierung zu vereinheitlichen.
Im Gebührengesetz wird § 10 neu formuliert und der Steuersatz in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 von 2 % auf 5 % erhöht; die neue Fassung tritt am 01‑04‑2025 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.