Der Antrag definiert die Verteilung der Planstellen für das Bundesjahr 2024, inklusive Zahlen für Beamtinnen/Beamte, lebende Subventionen und Ersatzkräfte, und legt Kosten‑Limits pro Ministerium fest.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2025
Abänderung
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Der Antrag legt die Gesamtzahl der Planstellen für das Jahr 2024 fest, aufgeschlüsselt nach Ministerien und Kategorien (Beamtinnen/Beamte, lebende Subventionen, Ersatzkräfte).
Für jedes Ministerium werden Höchstgrenzen (PCP‑Limits) für die Personal‑Pools A‑Pool 1, A‑Pool 2 und ADV‑Pool definiert, um die Kosten zu steuern.
Spezielle Zuweisungen: Pro Ministerium gibt es festgelegte Stellen für "lebende Subventionen" und für Ersatzkräfte, die im Zusammenhang mit der Entsendung nationaler ExpertInnen stehen.
Die Zahlen basieren auf den Vorgaben des Bundesgesetzes über das Haushaltsrecht (BHG) § 44 Abs. 4 Z 3, das die zulässige Obergrenze von Planstellen regelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.