Anpassung von Budgetprovisorium 2025 und BFRG 2024‑2027 an die Bundesministeriengesetz‑Novelle 2025
abgestimmt am
26.03.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Budgetprovisorium 2025 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2024‑2027, um die neuen Zuständigkeiten aus der Bundesministeriengesetz‑Novelle 2025 zu berücksichtigen. Er führt neue Paragraphen, ändert Budget‑Codes, benennt Ministerien um und verschiebt Mittel zwischen Detailbudgets. Das Inkrafttreten ist für den 1. April 2025 vorgesehen.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2025
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Ein neuer § 1a und § 1b werden eingefügt, um das Bundesfinanzgesetz 2024 an die Änderungen der Bundesministeriengesetz‑Novelle 2025 anzupassen.
Mehrere Budget‑Code‑Bezeichnungen werden geändert (z. B. „15.01.06“ → „17.01.03“, neue Positionen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung).
Die Untergliederungen 17 und 43 erhalten neue Bezeichnungen (z. B. „Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport“; „Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft“) und es werden neue Globalbudgets für Frauenangelegenheiten & Gleichstellung sowie Energie eingeführt.
Mittel werden zwischen Detailbudgets umgeschichtet, wobei zahlreiche Positionen (z. B. 10.01.01, 15.01.06) auf neue Global‑ bzw. Detailbudgets wie 31.04.01 oder 40.06.01 übertragen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.