Strenge Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze
abgestimmt am
19.11.2025
Zusammenfassung
Die Initiative verlangt harte Strafen – Stimmen- und Mandatsaberkennung, Rückzahlung von Förderungen, Kandidaturverbot und mögliche Freiheitsstrafen – bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze.
einfache MehrheitXXVIII19.11.2025
Andere
Wahl
Politische Partei
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze sollen die erzielten Stimmen und Mandate der betreffenden Partei aberkannt werden.
Die Partei muss sämtliche erhaltenen öffentlichen Förderungen zurückzahlen, die aufgrund der aberkannten Stimmen bzw. Mandate gezahlt wurden.
Ein Kandidaturverbot und ein Entzug des aktiven sowie passiven Wahlrechts für fünf Jahre werden für die Täterpartei und für Personen, die wissentlich und vorsätzlich den Verstoß begangen haben, eingeführt.
Personen, die wissentlich und vorsätzlich die Kostenobergrenze überschreiten, können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.