Recht auf ein 11./12. Schuljahr für Kinder mit Behinderung
abgestimmt am
24.04.2025
Zusammenfassung
Die Initiative verlangt, dass Kinder mit Behinderung ein gesetzlich gesichertes 11. und 12. Schuljahr erhalten und bis zu zwei Jahre später eingeschult werden können, sowie mehr inklusive Angebote und Fachkräfte im Bildungssystem bereitgestellt werden.
einfache MehrheitXXVIII24.04.2025
Andere
Bildung
junger Mensch
Mensch mit Behinderung
partizipative Demokratie
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen bis zu zwei Jahre später eingeschult werden können, sodass die Berechnung der Schuljahre nach hinten verschoben wird.
Ein gesetzlich klar definierter Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird eingeführt.
Inklusive Settings und sonderpädagogische Angebote werden in der Sekundarstufe 2, insbesondere an berufsbildenden mittleren Schulen, eingerichtet.
Die Stellenpläne und Budgets von Bundes- und Landesbehörden werden erhöht, um flächendeckend Inklusionsplätze zu schaffen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.