Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen Österreich und Ungarn
abgestimmt am
10.07.2025
Zusammenfassung
Das Rahmenabkommen zwischen Österreich und Ungarn regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Es ermöglicht den schnellen Einsatz von Rettungspersonal und -fahrzeugen über die Grenze hinweg, befreit von Pass‑ und Visumpflichten und legt Kosten‑ sowie Haftungsfragen in regionalen Kooperationsvereinbarungen fest.
einfache MehrheitXXVIII10.07.2025
Andere
Gesundheit
Straßenverkehr
Europäische Union
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ziel des Abkommens ist die bestmögliche medizinische Versorgung im Grenzgebiet durch engere Zusammenarbeit der Rettungsdienste beider Länder.
Regionale Kooperationsvereinbarungen werden von den jeweiligen Landesregierungen (Österreich) bzw. dem Gesundheitsminister (Ungarn) abgeschlossen.
Rettungsdienstliches Personal darf im jeweils anderen Staat vorübergehend tätig sein und ist von der Pflichtmitgliedschaft in den Berufskammern befreit.
Grenzübertritt von Patienten und Rettungsfahrzeugen ist ohne Pass‑ oder Visumpflicht möglich, solange die medizinische Versorgung erforderlich ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.