Anpassung von Pyrotechnik‑ und Kennzeichnungsgesetz an EU‑Waffenrichtlinie
abgestimmt am
24.09.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Pyrotechnik‑ und das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz, um Abschussgeräte für Signalpatronen als Schreckschusswaffen zu behandeln, Böller‑Kanonen neu zu klassifizieren und die Kennzeichnungspflicht auf alle wesentlichen Waffenbestandteile auszuweiten.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz (4) wird zu § 2 des Pyrotechnikgesetzes hinzugefügt, der Abschussgeräte für pyrotechnische Signalpatronen den Regelungen für Schreckschusswaffen unterwirft.
Der Wortlaut von § 29 Abs. 1 Z 1 wird geändert, um Böller‑ und Salut‑Kanonen ausdrücklich zu benennen.
In § 29 Abs. 2 wird ein Zusatz eingefügt, der die Bewilligungspflicht bei historischen Aufzügen und Veranstaltungen regelt.
Der Begriff „Böller‑(Salut‑)Kanonen“ wird in § 41 Abs. 1 eingeführt, um die neue Klassifizierung zu reflektieren.
Christian Hafenecker (FPÖ) lehnt die geplante Änderung des Waffengesetzes scharf ab. Er argumentiert, dass die Maßnahmen gegen Gewaltverbrechen wirkungslos seien, da diese meist mit illegalen Waffen begangen werden. Stattdessen sieht er darin einen Versuch, den legalen Waffenbesitz einzuschränken.
Die ÖVP präsentiert eine Novelle des Waffengesetzes, die als Reaktion auf den Amoklauf in Graz strengere Altersgrenzen und bessere Behördenkooperation vorsieht. Gleichzeitig werden Ausnahmen für Jäger und Schützen beibehalten, um das Brauchtum zu schützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.