Der Antrag verlängert die Wartezeit für Waffen der Kategorie C auf vier Wochen, verpflichtet die Stellungskommission zur Datenweitergabe für Verlässlichkeitsprüfungen und legt den Inkrafttermin auf den ersten Tag des Monats nach Kundmachung fest.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Gesetz
namentliche Abstimmung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.11.2025
Die Wartezeit für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie C wird von drei Werktagen auf vier Wochen verlängert.
Die Stellungskommission muss auf Verlangen der Waffenbehörde alle für die Verlässlichkeitsprüfung relevanten Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), übermitteln.
Die Änderungen treten am ersten Tag des Monats nach ihrer Kundmachung in Kraft, also jeweils am ersten Kalendertag des Folgemonats.
Christian Hafenecker (FPÖ) lehnt die geplante Änderung des Waffengesetzes scharf ab. Er argumentiert, dass die Maßnahmen gegen Gewaltverbrechen wirkungslos seien, da diese meist mit illegalen Waffen begangen werden. Stattdessen sieht er darin einen Versuch, den legalen Waffenbesitz einzuschränken.
Die ÖVP präsentiert eine Novelle des Waffengesetzes, die als Reaktion auf den Amoklauf in Graz strengere Altersgrenzen und bessere Behördenkooperation vorsieht. Gleichzeitig werden Ausnahmen für Jäger und Schützen beibehalten, um das Brauchtum zu schützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.