Sichere Waffenaufbewahrung zum Schutz vor Suiziden und Femiziden
abgestimmt am
24.09.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert strengere Richtlinien zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten, um impulsive Gewalt wie Suizide und Femizide zu verhindern.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Entschließung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll verbindliche Vorgaben für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen in privaten Haushalten erlassen.
Ziel ist die Prävention von impulsiver Gewalt, insbesondere Suiziden und Femiziden, durch erschwerten Zugang zu Waffen im Haushalt.
Der Antrag verweist auf aktuelle Zahlen: jährlich rund 750 Schusswaffen‑Delikte, 230 Suizide mit Schusswaffen (2024) und einen hohen Anteil legaler Waffen bei Frauenmorden.
Derzeit gibt es keine verbindlichen Vorgaben zu Widerstandsklassen von Aufbewahrungsbehältnissen; das soll geändert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.