Einführung und Integration des Europäischen Reiseinformations‑ und –genehmigungssystems (ETIAS) in nationales Recht
abgestimmt am
20.11.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz passt mehrere österreichische Rechtsvorschriften an, um das EU‑weite ETIAS‑System zu integrieren, eine zentrale Zugangsstelle einzurichten und die Interoperabilität von EU‑Informationssystemen zu verbessern.
einfache MehrheitXXVIII20.11.2025
Gesetz
Grenze
Informatik
Luftverkehr
Europäische Union
Staatsangehöriger
öffentliche Sicherheit
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Inneres wird als zentrale Zugangsstelle für das ETIAS‑System eingesetzt, um Anfragen aus anderen Behörden zu koordinieren.
Der Bund haftet nach dem Amtshaftungsgesetz für Schäden, die durch rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten nach den IO‑Verordnungen entstehen.
Ein neues Beschwerdeverfahren (§ 11c) ermöglicht es Betroffenen, Entscheidungen zur ETIAS‑Reisegenehmigung ohne mündliche Verhandlung anzufechten.
Humanitäre Reisegenehmigungen können für visumpflichtbefreite Drittstaatsangehörige aus dringenden Gründen erteilt werden.
Darmann warnt vor dem Verlust der österreichischen Souveränität durch das Etias-System und kritisiert neue Migrationsschlüpflöcher. Zudem lehnt er die Pläne für einen EU-Geheimdienst entschieden ab.
Thomas Elian (ÖVP) spricht sich für das Zweite EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz aus. Das Gesetz soll durch die Verknüpfung europäischer Datenbanken und das neue ETIAS-System die Grenzkontrollen stärken und die Zusammenarbeit gegen Kriminalität verbessern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.