Anpassung der Niedrigbesteuerungs‑Schwelle im KStG 1988
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Körperschaftsteuergesetz, indem er die Schwelle für Niedrigbesteuerung von 12,5 % auf weniger als 15 % anhebt und das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2026 festlegt.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Schwellenwert für die Definition von Niedrigbesteuerung in § 10a Abs. 3 wird von maximal 12,5 % auf weniger als 15 % angehoben.
Der gleiche Schwellenwert von weniger als 15 % wird in § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c übernommen.
Die neuen Ziffern 99 und 100 in § 26c legen das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Jänner 2026 fest – zuerst für Wirtschaftsjahre ausländischer Körperschaften, dann für Aufwendungen nach dem 31. Dezember 2025.
Durch die Angleichung der Schwellenwerte wird die Vollzugspraxis vereinfacht und die Konsistenz mit dem Mindestbesteuerungsgesetz erhöht.
Die FPÖ wirft der Bundesregierung vor, durch chaotische Gesetze wie das Betrugsbekämpfungsgesetz und unfaire NoVA-Regelungen die Wirtschaft zu belasten. Besonders kleine Händler werden durch neue bürokratische Anforderungen bei Kassensystemen überfordert.
Mit dem Betrugsbekämpfungspaket will die SPÖ Steuerhinterziehung und unfaire Gewinnverschiebungen großer Konzerne bekämpfen. Durch Maßnahmen wie höhere Mindeststeuern für Konzerne, strengere Regeln bei Luxusimmobilien und bessere Kontrolle von Kryptowährungen soll sichergestellt werden, dass alle ihren fairen Beitrag leisten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.